Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen des Arbeitsgebers nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann der Arbeitgeber bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht nach § 123 BGB anfechten. Unzulässig sind u.a. Fragen nach: Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen
Die Kündigungsschutzklage gehört zu den effektivsten Maßnahmen im Kampf gegen unberechtigte Kündigungen. Das Arbeitsrecht garantiert jedem Arbeitnehmer bestimmte Rechte, die er notfalls vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber durchsetzen kann. Mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage ist es häufig möglich mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über eine Abfindung zu treten. Auf diese Art kann das Arbeitsverhältnis für beide Seiten befriedigend beendet werden.
Eine Geldsumme die bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt werden muss, heisst Abfindung. Sie kann bis zu mehrere Monatsgehälter betragen. Die berühmten Goldenen Fallschirme waren eine Art Abfindung die für viel Aufsehen sorgte.