Arbeitnehmer sollten sich sofort nach dem Erhalt einer Kuendigung bei der Agentur fuer Arbeit melden, um ihre Leistungsansprueche geltend zu machen. Im zweiten Schritt gilt es die Kuendigung auf Einhaltung saemtlicher Rechtsvorschriften zu ueberpruefen. Viele Arbeitgeber missachten formale und inhaltliche Bestimmungen, was zur Nichtigkeit der Kuendigung fuehrt oder eine Abfindung faellig macht.