Die Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren innerhalb von 3 Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schadensersatzanspruch entstanden ist und der Geschädigte von den Umständen seiner Ansprüche Kenntnis hatte oder ohne Fahrlässigkeit gehabt hätte (Beispiel Unfall am 12.04.2012 ? Verjährung + 3 Jahre zum 31.12.2015). Die Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei helfen Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzforderungen.